Zwei Jahre und sieben Monate Haft für zwei geworfene Bierflaschen. Das ist zu hart geurteilt! Bitte die Kirche im Dorf lassen!
29. August 2017 von Toni Aigner
Im Zusammenhang mit den Krawallen am Rande des G20-Gipfels in Hamburg ist ein erstes Urteil gegen einen mutmaßlichen Gewalttäter ergangen. Nach Überzeugung des Richters am Amtsgericht Hamburg hatte ein 21-Jähriger aus den Niederlanden am späten Abend des 6. Juli bei Krawallen im Hamburger Schanzenviertel zwei Flaschen auf einen Polizeibeamten geworfen und sich später seiner Festnahme widersetzt, indem er eine sogenannte Embryonalhaltung annahm und seine Muskeln anspannte.
Dafür verurteilte ihn der Richter wegen schweren Landfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung, eines besonders schweren Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Widerstands und verhängte eine Haftstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten. Damit ging das Gericht deutlich über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus. Diese hatte ein Jahr und neun Monate gefordert, die Verteidigung Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es können Rechtsmittel dagegen eingelegt werden.
Der Polizist hatte sich wegen der Flaschenwürfe nicht behandeln oder krankschreiben lassen. Und dennoch 2,7 Jahre Haft? Manchmal verstehe ich die Welt nicht mehr. Der junge Mann hat einen sehr großen Fehler gemacht, war aber nicht einschlägig vorbestraft. Es wurde niemand schwerwiegend verletzt. Eine Abschreckung potenzieller weiterer Täter ist dringend erforderlich. Soweit kann ich folgen, aber dennoch halte ich dieses Urteil für deutlich überzogen. Drei Monate hinter Gittern würden in diesem speziellen Fall völlig ausreichen, um alle gewaltbereiten Demonstranten für die Zukunft zu warnen und dem Flaschenwerfer einen Denkzettel zu geben, den er nicht mehr vergisst.
Man sollte dem 21-Jährigen – jedem Ersttäter, der keinen größeren Schaden angerichtet hat – eine zweite Chance geben und ihm nicht gleich bei der ersten großen Dummheit so hart rannehmen. Abschreckung ist wichtig, aber ohne Übertreibungen . . .
(t.a.)