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Rechtsprechung fatal: Ein Soldat, der beruflich umziehen musste, wollte seinen Vertrag mit dem Fitnessstudio außerordentlich kündigen. Geht nicht, sagen jetzt die obersten Richter. Für mich ein Fehlurteil …

Ein berufsbedingter Umzug rechtfertigt nicht eine außerordentliche Kündigung des Fitnessstudios. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) gestern in Karlsruhe. Den obersten deutschen Zivilrichtern lag der Fall eines 36-Jährigen aus Niedersachsen vor, der als Zeitsoldat umziehen musste und deshalb kurzerhand seinen langfristigen Vertrag in einem Fitnessstudio in Hannover gekündigt hatte (XII ZR 62/15). Zu Unrecht, urteilte der […]

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