Feeds
Artikel
Kommentare

OPD

Es ist schwer zu verstehen: Seit 2010 ist der Afghane Tavus Qurban in Deutschland, seit April 2012 arbeitet er bei der bayerischen Firma Strasser Bau als Bauarbeiter. Und jetzt, vom 1. Oktober an, wird seine Arbeitserlaubnis nicht verlängert. Der Grund: Sein Asylantrag wurde abgelehnt.

WÄRE UNTER MEINER FÜHRUNG UNDENKBAR! DER MANN DÜRFTE DEFINITIV IN DEUTSCHLAND BLEIBEN UND WEITER ARBEITEN.

Strasser Bau hat gegen den Beschluss Protest angekündigt. An diesem Freitag soll die Arbeit auf allen Baustellen der Firma in der Zeit von 10 bis 12 Uhr ruhen – aus „Unverständnis über diese Entscheidung“, wie es in einer Pressemitteilung heißt.

Auf seiner Website schreibt das Unternehmen, Qurban sei engagiert, stets arbeitswillig, habe „mit großem Fleiß Deutsch gelernt und sich gut eingearbeitet“. Der Afghane sei voll im Unternehmen integriert, bezahle seine eigene Mietwohnung, führe Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ab, „so wie jeder andere berufstätige deutsche Mitbürger“. Für alle im Unternehmen sei die Nichtverlängerung der Arbeitserlaubnis unverständlich.

Auf Anfrage teilte das Landratsamt Altötting mit, dass Qurban sich seit Jahren nicht darum bemüht habe, beim afghanischen Konsulat einen Pass zu beschaffen. „Aus diesem Grund ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben, dass die Erwerbstätigkeit verboten werden muss. MAG ALLES SEIN: Der Mann braucht nur ein Versprechen, dass er hier bleiben darf, wenn er sich einen Pass besorgt hat. Dann läuft’s – für Tavus Qurban, für Strasser Bau und für unsere Steuereinnahmen. WAS WILL MAN MEHR?

WIR BRAUCHEN EIN VETORECHT FÜR ALLE MINISTERPRÄSIDENTEN UND KANZLER/INNEN, BEI VORGÄNGEN, DIE JEDEM GESUNDEN MENSCHENVERSTAND ZUWIDERLAUFEN.

Die Unternehmensführung von Strasser bedauert die Entscheidung sehr. Seit Jahren komme das Unternehmen auch seiner sozialen Verpflichtung nach und unterstütze und integriere Flüchtlinge. „Dass Tavus Qurban jetzt, wo alles gut läuft und er im Unternehmen voll integriert ist, nicht mehr arbeiten darf, ist für alle im Unternehmen mehr als unverständlich.“

Das Landratsamt schreibt dagegen, der Asylantrag „wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt und der Betroffene aufgefordert, die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen“. Der Ablehnungsbescheid sei bestandskräftig.

DANKE, ANGELA MERKEL, FÜR IHRE “HERAUSRAGENDE ARBEIT“. WIRD ZEIT, DASS SIE SICH VOM ACKER MACHEN.

(t.a., 30.09.2016)


© 2010-2024 Toni All Rights Reserved -- Copyright notice by Blog Copyright