Rechtsprechung fatal: Ein Soldat, der beruflich umziehen musste, wollte seinen Vertrag mit dem Fitnessstudio außerordentlich kündigen. Geht nicht, sagen jetzt die obersten Richter. Für mich ein Fehlurteil …
4. Mai 2016 von Toni Aigner
Ein berufsbedingter Umzug rechtfertigt nicht eine außerordentliche Kündigung des Fitnessstudios. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) gestern in Karlsruhe. Den obersten deutschen Zivilrichtern lag der Fall eines 36-Jährigen aus Niedersachsen vor, der als Zeitsoldat umziehen musste und deshalb kurzerhand seinen langfristigen Vertrag in einem Fitnessstudio in Hannover gekündigt hatte (XII ZR 62/15). Zu Unrecht, urteilte der BGH.
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Solch Rechtsprechung kann ich nicht nachvollziehen. Welcher gesunde Menschenverstand kann das? Derartige Urteile sollte jedes Staatsoberhaupt kassieren. Ein Vetorecht bei Urteilen, die jeden gesunden Menschenverstand beleidigen, hielte ich für sinnvoll. Auch um den Rechtsfrieden zu wahren.
Selbst wenn ein Vetorecht nicht möglich wäre, weil es der Gewaltenteilung entgegenstünde, könnte ein “Sonderetat zur Reparatur von Fehlurteilen“ zu mehr Gerechtigkeit führen. Dann hätte der junge Mann in diesem Fall seine verlorenen 720 € zurück erhalten und seine Richter einen Grund mehr gehabt, bei zukünftigen Rechtsprechungen länger nachzudenken.
(t.a., 04.05.2016, 19.28 Uhr)