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Foto von Marko Lovric

OPD

In Deutschland stehen einem nachweislich zu Unrecht Verurteilten nur 25 Euro Schmerzensgeld pro Hafttag zu. Dazu kommt ein Ausgleich von nachgewiesenen Vermögensschäden, wie auf SpOn zu lesen war.

Ulrich Schellenberg, Präsident des Deutschen Anwaltvereins, sieht nun die Justizministerkonferenz in der Pflicht, „unverzüglich zu handeln“. Die Haftentschädigung pro Tag müsse mindestens vervierfacht werden. Es müssten „sofort konkrete Maßnahmen ergriffen werden, damit unschuldig Inhaftierte so schnell wie möglich wieder in unserer Gesellschaft Fuß fassen können“.

Nötig sei vor allem auch Unterstützung bei der Suche nach einer Wohnung und einem Arbeitsplatz, so Schellenberg. Dazu sollte es bei allen Landesjustizverwaltungen einen Ombudsmann als Ansprechpartner geben.

Recht hat er, der Herr Schellenberg. Seine nachvollziehbaren Forderungen würde ich sofort unterschreiben und in tragfähige Gesetze umwandeln. Was sind das nur für Menschen, die unser Land regieren?

Würden solch schäbige Vorgänge auf meinem Regierungstisch landen, wäre innerhalb kürzester Zeit eine angemessene Gesetzes-Reform kreiert.

(t.a.)

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