In muslimisch geprägten Ländern können Frauen gern einen Ganzkörperschwimmanzug (Burkini) in öffentlichen Schwimmbädern tragen, aber bitte nicht bei uns.
11. Juni 2016 von Toni Aigner
Sehr verehrte Badegäste, die Badbenutzung ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet: Badeanzug/Bikini oder Badehose.
In diesem Fall steht für mich der Respekt vor unseren Sitten und Gebräuchen über der möglichen Toleranz gegenüber dem kulturellen und religiösen Selbstverständnis der Muslime in Deutschland.
Wir müssen nicht alles tolerieren, was uns andere Kulturkreise – in unserer eigenen Heimat – vor die Nase setzen wollen. Never …
Bei mir gäbe es auch keine Befreiung vom Schwimmunterricht für muslimische Schülerinnen. Wer da Stress machen würde, bekäme sofort ein Ticket für die Abschiebhaft.
Unser Land! Unsere Regeln! Punkt.
(t.a., 11.06.2016, 15.09 Uhr)
OPD
Nachtrag vom 15.08.2016
Cannes verbietet Burkinis am Strand
Der französische Badeort Cannes hat sich jetzt in Bezug auf den Ganzkörper-Badeanzug festgelegt: In einem Dekret, das Ende Juli erlassen wurde, heißt es, der Zutritt zum Strand und das Baden sei Menschen verboten, die „keine korrekte Kleidung tragen, die die guten Sitten und die Laizität respektiert, sowie die Hygiene- und Sicherheitsregeln achtet“. Kurzum: Der Burkini ist am Strand von Cannes verboten. 38 Euro haben Frauen zu zahlen, die sich nicht an das Verbot halten.
OPD
Burkini-Verbot jetzt auch auf Korsika
Der Burkini bedeckt den ganzen Körper und wird von muslimischen Frauen getragen, die beim Baden einer strengen Auslegung des Islam entsprechen wollen.
OPD
P.S.: Die strenge Auslegung des Islam hat in Europa nichts verloren. Mit einem Burkini- und Burka/Nigab-Verbot können wir klare Signale an alle radikalen Muslime senden, dass es bei uns keinen Nährboden für deren teils menschenverachtende Ideologien gibt.