Gewaltenteilung: Wenn die Justiz offensichtliche Fehlurteile fällt, sollte ein Vetorecht der jeweiligen Ministerpräsidenten und/oder Kanzler/innen regulierend eingreifen dürfen.
26. August 2016 von Toni Aigner
„Vor Gericht und auf hoher See …“ Sie kennen das?
OPD
Das allgemeine Rechtsempfinden der Bevölkerung nimmt einen nicht unerheblichen und auch dauerhaften Schaden, wenn immer wieder Urteile bekannt weden, die sich mit einem gesunden Menschenverstand nicht mehr erklären lassen.
Hierbei schwindet auch die Staatstreue und Loyalität zu Regierungsparteien, wenn nichts gegen krasse Fehlurteile unternommen wird. Unsere Demokratie nimmt Schaden …
In einem Prozess am Brühler Landgericht ist ein 41-Jähriger zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt worden, weil er u.a. die Grünen-Politikerin Claudia Roth als „ekelhaft“ beleidigt hatte.
Der Mechaniker beleidigte Roth laut Anklage in einer E-Mail an den ehemaligen Flüchtlingskoordinator in Brühl.
Die Anklage warf dem Brühler außerdem vor, Verwandte von Nachbarn seiner Eltern als „Scheiß Ausländer“ bezeichnet zu haben.
Die Richterin erklärte den Angeklagten sowohl im Fall Roth als auch im Fall der Nachbarn für schuldig. Sie verurteilte den Mann zu 60 Tagessätzen zu je 50 Euro.
Nach meinem Empfinden ein völlig überzogenes Urteil, das ich SOFORT kassieren würde. Frau Roth in einer E-Mail als “ekelhaft“ zu bezeichnen, halte ich für eine freie Meinungsäußerung. Was ist daran bitte justiziabel?
“Scheiß Ausländer“ ist jetzt auch nicht so krass, wenn einem entnervten Mitbürger die Pferde durchgehen, weil Nachbarn mit Migrationshintergrund sich nicht an die Nachtruhe halten. Wer z.B. “scheiß Nigger“ oder “Pollackenfresse“ in der Öffentlichkeit absondert, der sollte schon etwas zahlen müssen, aber sicher nicht 3.000 Euro – beim ersten Mal. Maximal 150 Euro.
(t.a., 26.08.2016, 17.06 Uhr)