Eine längst überfällige Rechtsprechung: Krawallmacher im Stadion haften für Verbandsstrafen. Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden: Wer sich im Stadion danebenbenimmt, muss für sich selbst haften. Wer denn sonst?
22. September 2016 von Toni Aigner
Rote Karte für Fußball-Chaoten. Zeit wird’s …
OPD
Vereine können aufgebrummte Strafen ab heute auf Einzeltäter umlegen.
Geklagt hatte der Bundesligist 1. FC Köln.
Fußball-Klubs können künftig Fans in Regress nehmen, wenn sie zum Beispiel durch das Zünden von Knallkörpern Strafen durch das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verursachen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe stellte heute eine Schadensersatzpflicht fest. Der 1. FC Köln hatte den BGH angerufen, um ein Vorkommnis vom 9. Februar 2014 im Heimspiel der 2. Bundesliga gegen den SC Paderborn zu klären.
Durch das Werfen eines Knallkörpers waren sieben Personen im RheinEnergie-Stadion verletzt worden. Der Verein bezahlte eine Geldstrafe aufgrund des Urteils des DFB-Sportgerichts und verlangte vom Beklagten Schadensersatz in Höhe von 30.000 Euro.
„Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass jeden Zuschauer die Verhaltenspflicht trifft, die Durchführung des Fußballspiels nicht zu stören“, hieß es in der Urteilsbegründung, „verstößt er hiergegen durch das Zünden und den Wurf eines Knallkörpers, hat er für die daraus folgenden Schäden zu haften und sie zu ersetzen.“ Dies gelte auch für dem Verein auferlegte Geldbußen durch den DFB.
Ein Urteil mit gesundem Menschenverstand. Warum hier nicht schon viel früher gegen Fußball-Chaoten eingegriffen wurde, bleibt mir ein Rätsel.
Wer hierzu was von “Pyrotechnik = Fankultur“ faselt, sollte bitte mal nach “Pyrotechnik Stadion Verletzte“ googeln.
(t.a., 22.09.2016, 18.38 Uhr)