Ein Schnellschuss: Wegen 0,6 Gramm Drogenbesitz legt Grünen-Politiker Volker Beck seine Ämter nieder. Für mich wäre das kein Rücktrittsgrund.
2. März 2016 von Toni Aigner
Es ist jetzt bestimmt 10 Jahre her, dass ich mal an einem Joint gezogen hätte – leider. Der Mist ist ja immer, dass man danach kein Fahrzeug mehr führen darf. Also lass ich es lieber. Da ist mir mein Führerschein zu wichtig, als dass ich den für fünf Minuten Genuss opfern würde.
Erinnern wir uns, was sich die großen Künstler (Musiker, Schriftsteller, Filmemacher und Maler) dieser Welt so alles eingeworfen haben, bevor sie lieferten. Jimi Hendrix, Curt Cobain, Bob Marley, Mick Jagger, Jim Morrison, Edgar Allen Poe, Jean-Paul Sartre, Gustaf Gründgens, Rainer Werner Fassbinder etc. pp.
“Marihuana und Haschisch haben eine entspannende Wirkung auf mich und fördern meine Kreativität”, sagte Steve Jobs im Jahr 1988. Über LSD sagte er ebenfalls: “Damit fördere ich meine Kreativität.”
Die Liste berühmter und erfolgreicher Persönlichkeiten, die ihren Horizont mit Drogen erweitert haben, ist lang: Thomas Edison, Sigmund Freud, Bill Clinton und Andy Warhol, um nur einige zu nennen.
Über das Gesamtwerk des Volker Beck möchte ich mir an dieser Stelle kein Urteil erlauben, aber wegen mir müsste er seine Ämter nicht aufgeben, weil er in seiner Freizeit (als Fußgänger) mit 0,6 Gramm Drogen erwischt wurde.
Moralisten und Kleingeister: Wer jetzt mit Häme kommt, befleckt sein eignes Hemd.
Und dennoch gilt: Drogen sind gefährlich und können abhängig machen. Auch wenn berühmte Zeitgenossen ihrer Faszination erlegen sind. Die sollte man sich in dieser Hinsicht nicht zum Vorbild nehmen.
(t.a., 02.03.2016, 18.43 Uhr + 03.03.2016, 15.39 Uhr)
Nachtrag vom 13.04.2016
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat ihre Ermittlungen gegen den grünen Bundestagsabgeordneten Volker Beck wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz eingestellt. Das sagte der Sprecher der Anklagebehörde, Martin Steltner, heute auf Nachfrage von SPIEGEL ONLINE.
Steltner zufolge sei „das Ermittlungsverfahren nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 7.000 Euro eingestellt“ worden.