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Von 20.000 Stalking-Verdächtigen in 2013 wurden gerade einmal 236 verurteilt. Experten nennen so etwas “totes Recht“. Justizminister Heiko Maas will Opfer nun besser schützen. Hört, hört …

„Nicht das Opfer soll sein Verhalten ändern müssen, sondern der Täter“, sagte Maas ZEIT ONLINE. Es dürfe nicht sein, dass man erst umziehen muss, damit ein Stalker strafrechtlich belangt werden kann, hatte er angekündigt. Auf diese Idee hätte man schon vor 30 Jahren kommen müssen …

Weil das neue (halbherzige) Gesetz kaum Verbesserungen bringen wird, mache ich mal einen Vorschlag, wie ein wirksamer Schutz vor Stalking aussehen könnte. Mein klar definiertes Drei-Stufen-Modell:

Wer gegen den ausdrücklich erklärten Willen (und ohne triftigen Grund), wiederholt einen anderen Menschen belästigt, überwacht, umgarnt, bedrängt, schadet, verfolgt, verleumdet, schikaniert, terrorisiert oder gar bedroht, bekommt SOFORT eine polizeiliche Verfügung unter die Nase gehalten, dies ab sofort zu unterlassen. Zuzüglich einer Auflage, sich dem Opfer nicht weniger als 50 Meter bewusst nähern zu dürfen. Wer dagegen nur einmal verstößt, wird SOFORT festgenommen und muss für 24 Stunden in den Warnschussarrest (Haft).

Hierbei muss den Stalkern unmissverständlich klar gemacht werden, dass die Betroffenen keinen Kontakt mehr wünschen, weil deren physische oder psychische Unversehrtheit dadurch unmittelbar, mittelbar oder langfristig bedroht und geschädigt werden kann. Die meisten Stalker dürften nach ihrem ersten Gefängnisaufenthalt Einsicht zeigen und danach von ihren Opfern ablassen. Das tun sie bisher nicht, weil die Gesetze (seit Jahrzehnten) völlig unzureichend – viel zu lasch und nahezu nutzlos für die zahlreichen Opfer sind …

Wer trotz erstem Warnschussarrest immer noch nicht von seinem Opfer ablässt, sollte UMGEHEND für eine Woche einsitzen müssen. Damit wären sieben schöne Urlaubstage futsch. Und beim dritten Vorgang vermutlich auch der Job und die eigene Existenz. Das muss jedem Stalker eindringlich klar gemacht werden.

Beim dritten Stalkingfall SOFORT in U-Haft, bis zum Gerichtsverfahren und Urteil. Nach meinem Drei-Stufen-Modell wäre in den meisten Fällen Ruhe, und die ehemaligen Betroffenen könnten wieder ein normales, selbstbestimmtes Leben führen. Jahrelanger Terror, Sorgen, Ängste und Pein wären unter meiner Regie UNDENKBAR. Länger als 20 Tage müsste niemand unter einem Stalker leiden, wenn ich was zu sagen hätte …

Zur Beweislage: Moderne Handys verfügen über eine Videoaufnahme-Funktion. Jede SMS kann abgespeichert – und Anrufe mitgeschnitten werden. Glaubwürdige Zeugen wären ebenso hilfreich, einen hartnäckigen Stalker zu überführen.

Auch einem möglichen Missbrauch muss von Anfang an ein Riegel vorgeschoben werden: Wer eine andere Person des vermeintlichen Stalkings bezichtigt (oder dahingehenden Berichterstattungen nicht umgehend widerspricht), um dieser Person zu Schaden oder “nur“ um den eigenen Marktwert durch die kostenlose PR zu steigern (VIPs), sollte mit einer Geldbuße von mindestens 5.000 Euro zzgl. Gerichtsverfahren und einer Haftstrafe bis zu drei Jahren rechnen müssen.

Noch ein paar Anregungen zum Thema …

(t.a., 17.07.2016, 20.52 Uhr)


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