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OPD

Die Bundespräsidentenwahl ist vom österreichischen Verfassungsgericht für ungültig erklärt worden. Wahlsieger Alexander van der Bellen (Grüne) muss erneut gegen Norbert Hofer (FPÖ) antreten. Vermutlich am 25. September oder am 2. Oktober diesen Jahres.

Mehrere Wochen hatte der Verfassungsgerichtshof den Hergang der Stichwahl am 22. Mai geprüft. Heute wurde die Stichwahl für ungültig erklärt.

Wegen Unregelmäßigkeiten in 94 von 117 Wahlbezirken hatte die FPÖ die Wahl angefochten und brachte eine gut 150 Seiten umfassende Anfechtungsklage ein.

„Die Fehler gehen sowohl von der Zahl als auch vom Gewicht über das hinaus, was ein Rechtsstaat bei Wahlen akzeptieren kann“, sagte FPÖ-Anwalt Michael Rohregger. So seien 573.000 Wahlkarten nicht vorschriftsmäßig aufbewahrt worden.

(t.a., 01.07.2016, 12.47 Uhr)


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