Urteil: Muslimische Rechtsreferendarin darf Kopftuch tragen. Bayerns Justiz will das nicht hinnehmen, wofür ich größtes Verständnis habe.
1. Juli 2016 von Toni Aigner
Foto: Pixabay (Symbolfoto)
OPD
Eine junge Juristin ist gläubige Muslimin. Sie erstreitet sich das Recht, ihr Kopftuch im Dienst tragen zu dürfen. Sie trägt das Kopftuch aus Überzeugung. Aqilah S., 25, ist Muslimin. Das Tuch sei für sie „religiöse Pflicht“. Es abzunehmen, sagt sie, komme für sie nicht infrage – auch nicht im Gerichtssaal.
Darf eine Staatsbedienstete ein Kopftuch tragen? Ist das mit der Neutralitätspflicht des Staates zu vereinbaren?
Bayern (auch die Bundesregierung) sollte ein Gesetz schaffen, welches Rechtsreferendare, und nicht nur die (alle Staatsbediensteten), zu einer weltanschaulich-religiösen Neutralität verpflichte.
Da bin ich ganz bei Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU): „Ich will nicht, dass Rechtsreferendarinnen auf der Richterbank, beim staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienst oder bei sonstigen hoheitlichen Tätigkeiten ein Kopftuch tragen“.
(t.a., 01.07.2016, 11.00 Uhr)