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Foto: Pixabay (Beispielfoto)

OPD

Die Bürgergemeinde der Stadt Basel, die für die Einbürgerungen zuständig ist, hat einem 12-jährigen Mädchen und ihrer 14-jährigen Schwester den Schweizer Pass verweigert, weil diese aus religiösen Gründen die Teilnahme am Schwimmunterricht und an Schullagern verweigern.

Der Schwimmunterricht ist hierzulande laut einem Entscheid des Bundesgerichts Teil der Schulpflicht, welche durch die Verweigerung verletzt wurde. Wie Stefan Wehrle, Präsident der Einbürgerungskommission, gegenüber SRF sagt, müssten Jugendliche, die sich in Basel einbürgern lassen wollen, die Schulpflicht aber erfüllen. Die Nichtteilnahme am Schulunterricht sei ein Hinweis darauf, dass jemand schlecht integriert sei.

So sieht Politik mit gesundem Menschenverstand und Rückgrat aus. Hut ab, lieber Schweizer! Ihr Land, ihre Regeln.

(t.a., 28.06.2016, 10.32 Uhr)


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