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Wien. Skulpturengruppe. Atlas.

Der österreichische Präsidentschaftskandidat der rechtskonservativen FPÖ, Norbert Hofer, war in der Stichwahl Ende Mai nur knapp dem Grünen-Kandidat Alexander Van der Bellen unterlegen. Gerade mal 31.000 Stimmen trennten die beiden Kandidaten. Die FPÖ hatte daraufhin Unregelmäßigkeiten bei der Wahl beklagt – nun hat der Wiener Verfassungsgerichtshof mit der öffentlichen Verhandlung zur Anfechtung der Präsidentschaftswahl begonnen.

Vier Tage lang will das Gericht bis zu 90 Zeugen befragen. Dabei soll geklärt werden, ob die Wahl möglicherweise ganz oder teilweise wiederholt werden muss.

Ausschlaggebend für das Ergebnis war die Auszählung der Briefwahlstimmen. Dabei sei es zu zahlreichen Verfehlungen gekommen, beklagt die FPÖ. Die rechtskonservative Partei brachte eine 152 Seiten umfassende Anfechtungsklage bei Gericht ein.

Der Vorwurf: Nach Aussagen des ehemaligen Justizministers und Anwalts der Partei, Dieter Böhmdorfer, wurden mehr als 573.000 Wahlkarten vorzeitig sortiert. Mehr als 58.000 Briefwahlstimmen sollen außerdem von Unzuständigen ausgezählt worden sein. Gründe genug, um die Wahl anzufechten …

Da meine ich, dass es auch eine Errungenschaft der westlichen Demokratien ist, eine Wahl anfechten zu dürfen, wenn berechtigte Einwände vorliegen. Gibt man die Begriffe Wahlbetrug oder Wahlfälschung in eine Suchmaschine ein, wird man einigermaßen überrascht, was es da alles zu lesen gibt …

(t.a., 20.06.2016, 16.46 Uhr) 

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