Pro Tanzverbot an Karfreitag und an anderen „stillen Feiertagen“. Manchmal muss man die Menschen zu ihrem Glück überreden
27. März 2016 von Toni Aigner
Generell kommt das Berliner Feiertagsgesetz moderater daher als in anderen Bundesländern: Während in der Hauptstadt nur an drei Tagen im Jahr (Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag) der Tanzbetrieb tagsüber eingeschränkt wird, gelten anderswo deutlich strengere Regeln.
Für einige Menschen ist es ein Relikt aus alten Zeiten: Das Tanzverbot an Karfreitag und anderen „stillen Feiertagen“. Einige Kritiker führen an, dass sich die „stillen Feiertage“ mit dem Verbot von Kultur- und Freizeitveranstaltungen seit Jahren überlebt hätten. Das sehe ich anders …
Meine persönliche Empfindung deckt sich mit der Aussage der Magdeburger Bischöfin Ilse Junkermann:
„Uns droht der Sinn für Grenzen, für besondere Zeiten verloren zu gehen, die seit Jahrhunderten fester Bestandteil unserer Kultur sind. Das empfinde ich als zivilisatorischen Rückschritt.“
Für mich sind die christlichen „stillen Feiertage“ ein Stück Heimat; ein Anker in der Ahnen Erde und ein willkommener Anlass, die Seele zu pflegen – runter zu kommen. Die geschenkten Musestunden sind wie Balsam; ein angenehmer Zwang zum Überholverbot seiner selbst.
(t.a., 27.03.2016, 15.59 Uhr)